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+Update+ Weiterer Hähnchenmastbetrieb bei Hohnsen? Linke Kreistagsfraktion fragt nach

Ein Maststall mit Broilerküken
Hähnchenmast Bild: CC-BY-SA-4.0 by Ibgroup2018

Nach Gerüchten über einen möglichen Hähnchenmastbetrieb fragt die Linke Kreistagsfraktion bei der Kreisverwaltung nach. Neben dem Vorliegen eines Bauantrages fragten die Linkenpolitiker nach den umweltschutz- und landschaftsschutzrechtlichen Voraussetzungen.

 

"Bürger sind mit diesem Anliegen auf uns zugekommen" erklärt der Kreistagsabgeordnete Dr. Matthias Loeding die Hintergründe der Anfrage. Sollte der Hähnchenmaststall tatsächlich gebaut werden, befürchtet Dr. Matthias Loeding, dass erhebliche Belastungen für Mensch, Tier und Umwelt von ihm ausgehen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Peter Kurbjuweit ergänzt: "Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger informiert und wenn möglich in die Planungen einbezogen werden".

 

Die Frage im Einzelnen:

 

 

  1. Ist der Kreisverwaltung bekannt, dass ein solches Bauvorhaben geplant ist?
  2. Wenn ja, liegt der Verwaltung dazu ein konkreter Bauantrag vor?
  3. Welche umweltschutz- und landschaftsschutzrechtlichen Aspekte sind bei einer Genehmigung zu berücksichtigen?
  4. Wie und in welcher Form werden die BürgerInnen informiert und mit in die Planungen einbezogen?

+UPDATE 11.09.2020+

 

Die Kreisverwaltung hat geantwortet. Tatsächlich liegt bereits ein Bauantrag dazu vor. Die Antwort im Wortlaut:

 

1. Ist der Kreisverwaltung bekannt, dass ein solches Bauvorhaben geplant ist?

A: Ja.

 

2. Wenn ja, liegt der Verwaltung dazu ein konkreter Bauantrag vor?

A: Ja.

 

3. Welche umweltschutz- und landschaftsschutzrechtlichen Aspekte sind bei einer Genehmigung zu berücksichtigen?

A: Es sind eine Vielzahl umweltschutz- und landschaftsschutzrechtlicher Aspekte zu betrachten. So kommt es u.a. darauf an, Eingriffe in das Landschaftsbild zu vermeiden, den Außen- bereich schonend in Anspruch zu nehmen und Zersiedelungen entgegenzuwirken. Auch an die Eingrünung sind Anforderungen zu stellen. So sind z.B. in ausreichendem Maß mit ge- eigneten Pflanzenarten Gehölzpflanzungen erforderlich.

 

4. Wie und in welcher Form werden die BürgerInnen informiert und mit in die Planungen einbezogen?

A: In einem baubehördlichen Antragsverfahren, wie hier angesichts der Tierzahl von < 30.000 Mastgeflügelplätzen erforderlich, ist eine Einbindung von BürgerInnen insoweit vor- gesehen, wenn es sich um sog. „Nachbarn“ im baurechtlichen Sinne handelt, deren Be- lange von dem Vorhaben berührt sein können. Diese haben die Möglichkeit, den Teil der Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde oder Gemeinde einzusehen, der ihre Belange

berühren könnte. Der „Nachbarn“ im vorgenannten Sinne kann Eingaben zu dem geplanten Vorhaben bei dem Landkreis – Bauaufsichtsbehörde –machen, die sodann im Geneh- migungsverfahren rechtlich und tatsächlich bewertet werden. Im Nachgang zu einer erteil- ten Baugenehmigung, die im Bedarfsfall auch den „Nachbarn“ zugestellt wird, können diese Widerspruch gegen die Baugenehmigung erheben.

Ob und wie ein Bauherr / eine Bauherrin die BürgerInnen in die eigentliche Planung einbezieht, steht ihm / ihr frei.

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Antwort der Kreisverwaltung
Anwort_Anfrage-LINKE-Maststall.pdf
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