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Kommunalwahl: Linksfraktionen fragen nach Wahlmöglichkeiten für Sehbehinderte

Wahlschablone
Wahlschablone CC BY-SA 4.0 Eric Scheibler

 

Wahlen in Deutschland sind laut Grundgesetz allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Um auch Blinden und Sehbehinderten die unbeobachtete Stimmabgabe zu ermöglichen, stellt der Blindenverband Wahlschablonen für die Bundestagswahl bereit. Bei den anstehenden Kommunalwahlen werden dagegen keine Wahlschablonen angeboten. In einer Anfrage an den Landkreis Hameln-Pyrmont und die Stadt Hameln fragen Kommunalpolitiker der linken Frakionen nach kurzfristigen Möglichkeiten sehbehinderten und blinden Meschen eine freie und geheime Abstimmung noch zu ermöglichen.

 

"Im Sinne der Inklusion sollte es selbstverständlich sein, dass alle Menschen in ihren Wahllokalen eigenständig ihre Stimme abgeben können. Was dort bisher nicht umgesetzt ist, muss zukünftig mitgedacht werden." erklärt Daniel Wünsch für die Linken Fraktionen.

 

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